Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2025
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Fahrzeugüberführungen sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen zwischen der Firma #wedrive4you Inh. Sebastian Rehmer (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
2. Kunden können Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein. Sofern ausdrücklich vereinbart, können auch Verbraucher (§ 13 BGB) Kunden sein.
3. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
4. Individualabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
1. Vertragsgegenstand ist die Überführung von Fahrzeugen (insbesondere PKW, ggf. Transporter, LKW) auf eigener Achse sowie ergänzende Dienstleistungen (z. B. Fahrzeugaufbereitung, Smart Repair, Dokumententransport, Zulassungsservice).
2. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Aufträgen anzunehmen.
3. Die Auftragserteilung erfolgt ausschließlich über das vom Anbieter bereitgestellte Online-Buchungssystem oder schriftlich in Textform. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er vom Anbieter bestätigt wurde.
4. Der Anbieter darf zur Auftragserfüllung geeignete Subunternehmer einsetzen, bleibt jedoch Vertragspartner des Kunden und haftet für deren Auswahl und Überwachung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat vollständige, richtige und rechtlich wirksame Angaben zu machen und erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
2. Fahrzeuge müssen zum Übergabezeitpunkt fahrbereit, verkehrssicher und betriebstauglich sein (inkl. HU, Zulassung, Mindestkraftstofffüllung bzw. ausreichender Batterieladung bei E-Fahrzeugen, geeignete Bereifung nach § 2 Abs. 3a StVO).
3. Wartezeiten von mehr als 15 Minuten am Übergabe- oder Ablieferungsort, die der Kunde zu vertreten hat, werden mit 25 € je angefangener 30 Minuten berechnet.
4. Ist das Fahrzeug nicht wie vereinbart übergabefähig (Defekt, fehlende Dokumente, nicht auffindbar etc.), schuldet der Kunde 150 % des vereinbarten Überführungspreises als pauschalen Schadensersatz. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Bei Mitgabe von zusätzlichem Ladegut (z. B. Räder/Reifen) trägt der Kunde die Verantwortung für ordnungsgemäße Ladungssicherung.
§ 4 Durchführung und Gefahrübergang
1. Fahrzeuge werden grundsätzlich auf dem kürzesten oder wirtschaftlich sinnvollsten Weg überführt. Abweichungen aufgrund von Verkehrslage, Sperrungen oder höherer Gewalt sind zulässig.
2. Der Anbieter verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung und setzt nur geschulte, nüchterne und zur Fahrzeugführung befugte Fahrer ein.
3. Gefahrübergang:
– bei Übergabe des Fahrzeugs an den Fahrer für Schäden am Fahrzeug während der Überführung,
– bei Abstellung oder Übergabe am Zielort für alle weiteren Risiken.
– Kann kein sicherer Abstellplatz gestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, das Fahrzeug im Umkreis von bis zu 200 m auf öffentlichem Raum oder im Parkhaus abzustellen und den Kunden unverzüglich zu informieren. In diesem Fall geht die Gefahr mit Dokumentation (Foto + Standortübermittlung) auf den Kunden über.
4. Bei Pannen oder technischen Ausfällen (z. B. Reifenpannen, Batterie- oder Motordefekte) ist der Anbieter berechtigt, auf Kosten des Kunden einen örtlichen Pannen- oder Abschleppdienst in Anspruch zu nehmen. Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
§ 5 Protokollierung und Rügefristen
1. Bei Übernahme und Abgabe wird ein Zustandsprotokoll (Foto- oder Schriftform) erstellt.
2. Offensichtliche Schäden sind unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, verdeckte Schäden binnen 5 Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
3. Unterbleibt die Anzeige, gilt das Protokoll als vollständig und korrekt. § 377 HGB bleibt unberührt.
§ 6 Versicherung
1. Bei zugelassenen Fahrzeugen haftet die Kfz-Haftpflicht- und ggf. Kaskoversicherung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass der vom Anbieter eingesetzte Fahrer mitversichert ist.
2. Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen kann der Anbieter rote Kennzeichen einsetzen. Diese sind haftpflicht- und kaskoversichert, dürfen aber ausschließlich für Überführungsfahrten genutzt werden.
3. Selbstbeteiligungen aus Kaskoschäden sowie Bußgelder/Verwarnungen trägt grundsätzlich der Kunde, soweit sie nicht eindeutig vom Fahrer verursacht wurden.
§ 7 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
3. Haftungsbegrenzung:
– Für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs während der Überführung gilt die gesetzliche Haftung nach §§ 407 ff. HGB, insbesondere § 431 HGB (8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro kg des Fahrzeugs).
– Die Haftung für andere Vermögensschäden ist auf das Dreifache des Überführungsentgelts begrenzt.
– Eine weitergehende Haftungsbegrenzung (z. B. 4 SZR/kg) kann nur durch individuelle schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
4. Haftungsausschlüsse:
– Schäden durch witterungsbedingte Einflüsse (Regen, Schnee, Hagel, Frost, Hitze) oder typische Risiken des öffentlichen Straßenverkehrs (z. B. Steinschlag, Vandalismus, Fahrerflucht, Brand durch Dritte).
– Schäden durch technische Defekte, platte Reifen oder normale Abnutzung.
– Schäden durch nicht ordnungsgemäß gesicherte Zusatzladung (z. B. Räder).
5. Der Anbieter ist berechtigt, im Schadensfall die Reparatur in einer anerkannten Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben auf eigene Kosten vorzunehmen, sofern die Reparaturkosten den ersatzfähigen Betrag nicht überschreiten.
6. Eine Haftung für im Fahrzeug befindliche private Gegenstände ist ausgeschlossen.
7. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, entgangene Prämien, Verzögerungsschäden oder sonstige reine Vermögensschäden des Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8. Ein Anspruch des Kunden auf Stellung oder Erstattung von Kosten für Ersatzfahrzeuge ist ausgeschlossen – auch dann, wenn die Notwendigkeit auf einer Fehlfahrt, Verspätung oder einem Ausfall beruht.
9. Sofern der Anbieter auf Wunsch des Kunden ergänzende Beratungen oder Dienstleistungen im Bereich Fuhrparkmanagement, Reporting, Einsatzplanung oder Fahrzeugdisposition erbringt, erfolgen diese ausschließlich als unverbindliche Serviceleistung. Eine Haftung für Planungsfehler, wirtschaftliche Dispositionen, entgangene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden aus solchen Leistungen ist ausgeschlossen. Der Kunde bleibt für sämtliche Entscheidungen im Bereich Fuhrparkmanagement allein verantwortlich.
§ 8 Storno, Rücktritt, Fehlfahrten
1. Stornierungen bis 3 Tage vor Durchführung: 10 % des Auftragswerts.
2. Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Durchführung: 100 % des Auftragswerts.
3. Fehlfahrten, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Fahrzeug nicht verfügbar, defekt, fehlende Dokumente): 150 % des vereinbarten Preises.
4. Auch im Falle einer Fehlfahrt oder Nichtdurchführbarkeit des Auftrags besteht kein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Preise.
2. Nebenkosten (z. B. Kraftstoff, Ladegebühren, Öl, Maut, Park- oder Fährgebühren) sind vom Kunden zu tragen und werden nach Aufwand berechnet.
3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto fällig. Ab dem 11. Tag tritt Verzug ein; Verzugszinsen nach § 288 BGB. Zusätzlich wird je Verzugsvorgang eine Mahnpauschale von 5 € erhoben.
§ 10 Höhere Gewalt
1. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Schließungen) entbinden die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
2. Dauert die Störung länger als 14 Tage, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind auszugleichen.
§ 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.